Positiv – Was nun?
MEIN SCHNELLTEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
Merkblatt „Mein Test ist positiv“ in deutscher Sprache
Merkblatt „Mein Test ist positiv“ – in anderen Sprachen
1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)!
Wenn Sie ein positives Antigen–Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus!
Es ist davon auszugehen, dass Sie andere Personen anstecken können, auch wenn Sie keine Symptome haben. Coronavirus–Infektionen verlaufen in vielen Fällen ohne Symptome.
Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.
Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder dürfen keinen Besuch empfangen.
Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung.
Ihre Absonderung endet in der Regel 14Tage nach dem Testergebnis oder dem Beginn von Symptomen.
Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst auf!
2. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen!
Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden.
Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonderung (Quarantäne)begeben, außer diese waren innerhalb der letzten sechs MonateStand: 22.04.2021 nachweislich an COVID–19 erkrankt oder sind vollständig geimpft und haben keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten.
Auch Ihre Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen verlassen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie und Ihre Haushaltsangehörigen sich dort alleine aufhalten.
Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet 14Tage nach Ihrem Testergebnis oder dem Auftreten der ersten Symptome bei Ihnen (je nachdem was zuerst auftrat), sofernIhre Haushaltsangehörigen nicht selbst Symptome entwickelnund/oder positiv getestet werden.3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen!
Selten zeigen Antigen–Schnelltests auch falsch positive Ergebnisse an. Ihr positives Ergebnis sollte deshalb auch mittels eines zuverlässigeren PCR–Tests bestätigt werden.
Wenden Sie sich an eine Teststelle, um Ihr Antigen–Schnelltestergebnis durch einen PCR–Test bestätigen zu lassen. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden–Württemberg unter https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona–anlaufstellen/corona–karte/oder unter der Telefonnummer 116 117. Oftmals listen auch die KommunenTeststellen auf Ihren Internetseiten.
Zur Durchführung des PCR–Tests dürfen Sie die häusliche Absonderungunterbrechen. Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund–Nasen–Schutz)sinddabei unbedingt zu beachten und nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten.
Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR–Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR–Tests negativist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigensofortmit Erhalt des Testergebnisses!
4. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sofern es von dem positiven Ergebnis Ihres Antigen–Schnelltests Kenntnis erlangt bzw. von Ihrem positiven PCR–Test, wenn Sie diesenzurBestätigung haben durchführen lassen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
Im Gespräch mit dem Gesundheitsamt werden Ihre engen Kontaktpersonen abgefragt. Machen Sie sich daher am besten bereits jetzt Gedanken, mit wem Sie in den letzten Tagen Kontakt hatten.
Das Gesundheitsamt oder das Ordnungsamt wird sich nach dem Gespräch an die dann als enge Kontaktpersonen eingestuften Personen außerhalb Ihres Haushaltes wenden –Sie müssen diese nicht selbst informieren! Erst nach Mitteilung durch die Behörde müssen sich diese Personen in Absonderungbegeben.
Im Nachgang werden Sie, Ihre Haushaltsangehörigen und Ihre Kontaktpersonen eine Bescheinigungüber Ihre Absonderung von der Behörde erhalten. Dies kann einige Tage dauern.